Allgemeine Geschäftsbedingungen
I. Geltung
Diese allgemeinen Liefer- und Zahlungsbedingungen gelten für alle unsere Verträge, Lieferungen und sonstigen Leistungen. Andere Abmachungen müssen, um gültig zu sein, von uns schriftlich bestätigt werden. Abweichende Geschäftsbedingungen von Kunden gelten auch ohne ausdrücklichen Widerspruch als abgelehnt, soweit sie von uns nicht ausdrücklich bestätigt werden.
Spätestens mit der Entgegennahme unserer Lieferung gelten diese Bedingungen als angenommen.
II. Angebote und Abschlüsse
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Vertragsabschlüsse und sonstige Vereinbarungen werden erst durch unsere schriftliche Bestätigung verbindlich.
2. Mündliche Nebenabreden und Zusicherungen unserer Verkaufsangestellten bedürfen, um wirksam zu sein, unserer schriftlichen Bestätigung.
3. Die Ansprüche des Käufers aus dem Vertragsverhältnis können ohne unsere Zustimmung nicht abgetreten werden.
III. Preise
Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise verstehen sich netto Kasse zuzüglich Mehrwertsteuer. Ein vereinbarter Skontoabzug setzt die pünktliche Erfüllung aller Verpflichtungen des Käufers voraus.
Die Preise beruhen auf den zum Zeitpunkt der Auftragsannahme gültigen Kostenfaktoren. Bei Lohn- und Materialpreissteigerungen, die außerhalb unseres Einflusses liegen, behalten wir uns eine angemessene Preisberichtigung bis zum Liefertag vor.
IV. Lieferung und Lieferzeit
1. Alle Sendungen reisen auf Rechnung und Gefahr des Empfängers, auch bei Frankolieferungen.
2. Vereinbarte Lieferzeiten gelten nur annähernd, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Sie beginnen mit dem Tag der Auftragsbestätigung, jedoch erst nach Klärung aller für die Ausführung des Auftrages erforderlichen Fragen.
3. Höhere Gewalt, sowie unverschuldetes Unvermögen bei uns oder unseren Zulieferern, insbesondere Verkehrs- und Betriebsstörungen, Arbeitskämpfe, ungenügende Rohstoffversorgung, verlängern die Lieferzeit um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit oder sie berechtigen uns, von dem noch nicht erfüllten Teil der Vertrages zurückzutreten, ohne dass dem Kunden daraus Ansprüche entstehen. Diese Rechte bestehen auch dann, wenn die genannten Ereignisse während eines bereits vorliegenden Verzugs eintreten.
4. Bei Lieferverzug aus vorgenannten Gründen ist der Kunde berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist von dem nicht ausgeführten Teil eines Auftrages zurückzutreten. Weitergehende Ansprüche, insbesondere auf Schadenersatz wegen nicht rechtzeitiger Lieferung oder Nichtlieferung sind ausgeschlossen.
V. Zahlung
1. Unsere Rechnungen sind, wenn keine andere, schriftliche Abmachung getroffen wurde, innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, netto ohne Abzug an uns zu bezahlen.
2. Bei Zahlung innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum räumen wir 2 % Skonto vom Rechnungsbetrag zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer ein.
3. Bei Zielüberschreitung sind wir berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 7,5% über dem jeweiligen Basissatz zu berechnen.
4. Bei Annahme von Wechseln oder Schecks, die stets nur erfüllungshalber entgegengenommen werden, sind Diskont- bzw. Wechselspesen vom Kunden zu tragen.
5. Der Kunde verzichtet ausdrücklich auf die Aufrechnung etwaiger Gegenforderungen und auf die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten, es sei denn, die Gegenansprüche sind von uns anerkannt oder rechtskräftig festgestellt.
6. Bei Zahlungsverzug oder Bekanntwerden ungünstiger Umstände über die Vermögenslage oder Kreditwürdigkeit des Kunden sind wir ohne Rücksicht auf getroffene Zahlungsvereinbarungen berechtigt, die sofortige Zahlung aller Forderungen aus der Geschäftsverbindung zu verlangen. Außerdem entbinden uns solche Umstände von der Lieferungspflicht, den Besteller aber nicht von der Abnahmeverpflichtung.
VI. Eigentumsvorbehalt
1. Gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher, auch der zukünftig entstehenden Forderungen gegen den Kunden aus der Geschäftsbeziehung, unser Eigentum. Dies gilt auch im Kontokorrentverhältnis nach der Saldoziehung.
2. Der Kunde darf die gelieferte Ware ohne unsere Zustimmung weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen, Zugriff Dritter ist unverzüglich mitzuteilen.
VII. Beanstandungen und Mängelrügen
1. Beanstandungen wegen unvollständiger oder Falschlieferung, oder Rügen wegen erkennbarer Mängel sind unverzüglich, spätestens jedoch 14 Tage nach Empfang der Ware schriftlich geltend zu machen.
2. Bei verborgenen Mängeln muss die schriftliche Rüge unverzüglich nach Feststellung des Mangels, spätestens 6 Monate nach Auslieferung der Ware erfolgen. Die Beweislast, dass es sich um einen verborgenen Mangel handelt, trifft den Käufer.
3. Bei nicht rechtzeitiger Mitteilung von Beanstandungen oder Mängelrügen gilt die Lieferung als genehmigt. Bei rechtzeitiger Mitteilung sind wir nur zur Nachlieferung bzw. Gewährleistung nach Abschnitt VIII. verpflichtet.
VIII. Gewährleistung
1. Gewährleistung für unsere Lieferungen übernehmen wir nur dann, wenn die vereinbarten Zahlungsbedingungen erfüllt sind.
2. Berechtigte Mängelrügen verpflichten uns unter Ausschluss weitergehender Ansprüche zur Rückvergütung oder Ersatzlieferung nach Wahl des Käufers. Bei Fehlschlag der Ersatzlieferung leben die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche auf, wobei wir nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit haften und wobei sich die Haftung auf den Ersatz des voraussehbaren Schadens beschränkt.
IX. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Wirksamkeit
1. Erfüllungsort und Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) für sämtliche Rechte und Pflichten der Vertragspartner ist München, Bundesrepublik Deutschland.
2. Sollte eine Bestimmung des Vertrages unwirksam oder unausführbar sein oder werden, gilt der übrige Vertragsinhalt gleichwohl.
3. Zwischen den Vertragsparteien gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.